Der Staat hilft beim Schritt in die Selbständigkeit

Das berühmte „von nichts kommt nichts“ wandelt sich im Kontext der Finanzwirtschaft in ein fröhliches „für nichts gibt’s nichts“.  Bei fehlenden Sicherheiten ist so gut wie keine Bank und kein Kreditinstitut bereit, Kredite oder Darlehen zu vergeben. Das trifft dann vor allem jene, die am Beginn ihres selbständigen Erwerbslebens stehen oder sich aus der Arbeitslosigkeit heraus für eine Existenzgründung entschieden haben. Sie haben in der Regel nichts und kriegen dafür auch nichts. Abhilfe schaffen in dieser Situation die Förderprogramme der öffentlichen Hand.

Alternative KfW

So vergibt beispielsweise die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau das sogenannte Startgeld. Es richtet sich an Unternehmens- und Existenzgründer, die weniger als drei Jahre am Markt aktiv waren. Finanziert werden bis zu 50.000 Euro, vollkommen unabhängig davon, wofür genau das Geld im Rahmen der Unternehmensgründung gebraucht wird. Das gilt sogar für Tätigkeiten, denen der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme nicht Vollzeit nachgeht. Voraussetzung ist der zumindest theoretisch und in Form von Business-, Finanz- und Liquiditätsplänen nachgewiesene Unternehmenserfolg.

Bessere Konditionen gibt’s nirgends

Weil die KfW die Kreditvergabe in Kooperation mit den sogenannten Hausbanken organisiert, müssen diese Unterlagen dann dort eingereicht und zur Prüfung vorgelegt werden. Wegen der von der KfW für die Bank gewährte Haftungsfreistellung in Höhe von 20 Prozent steht der Kreditvergabe eigentlich nichts im Weg. Und die Konditionen dieses Kredits sind besser, als der freie Markt es im Moment hergibt. Mit Hilfe der Gelder aus den EU-Haushalts-Töpfen kann der Kredit über fünf oder zehn Jahre laufen. Im ersten Fall werden ein, im zweiten Fall zwei tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt. Bei fünf Jahren Laufzeit beträgt der Zins 4,23 Prozent per Annum und bei 10 Jahren 4,33 Prozent im Jahr. Günstiger geht nicht!

Autor: Ralf Schmidl
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