Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als privater Anleger bei einem Kreditinstitut beantragen, dass bei der Auszahlung von Kapitalerträgen (Zinsen etc.) kein automatischer Abzug von Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlag fällig wird.

Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag, ist der Kreditinstitut grundsätzlich dazu verpflichtet, 25% Einkommenssteuer plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen. Die gilt auch, wenn eine Freistellungsauftrag erteilt wurde, aber der entsprechende Freibetrag mit den Kapitalerträgen überschritten wird.

Das Einrichten und auch das Ändern von Freistellungsaufträgen ist kostenlos. Bei jeder Geldanlage, die Sie neu einrichten, ob dies ein Depot, ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto oder auch ein normales Girokonto ist, sollten Sie immer auch einen entsprechenden Freistellungsauftrag an Ihre Bank schicken.

Ein Freistellungsbetrag kann auch auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden – wie genau Sie die Verteilung vornehmen liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. In Summe ist die Aufteilung aller Freistellungsaufträge auf den so genannten Sparer-Pauschbetrag (früher bezeichnet als Sparer-Freibetrag plus Werbungskostenpauschbetrag) begrenzt. Insgesamt können Alleinstehende 801 Euro Kapitalerträge und Verheiratete 1.602 Euro Erträge erwirtschaften, ohne Steuern abführen zu müssen. Eheleute müssen entsprechend, wenn sie gemeinsam steuerlich veranlagt sind, bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen.

Freistellungsaufträge werden jeweils für alle Konten und Depots bei einer Bank erteilt.

Autor: admin
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