Gericht: Negativzinsen für Kleinsparer nur bei Neuverträgen zulässig

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Negativzinsen sind für Kleinsparer nur bei Neuverträgen zulässigSeit Jahren leider die deutschen Banken unter der Niedrigzinspolitik der EZB und reichen Kosten an die Kunden weiter. Manche Firmenkunden müssen daher bei hohen Guthaben bereits Strafzinsen zahlen, während Privatkunden davon bisher noch verschont blieben. Ändern wollte dies nun die Volksbank Reutlingen, was die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf den Plan rief.

Kosten dürfen nicht nachträglich berechnet werden

Die Volksbank hatte sich per Preisaushang die Möglichkeit eingeräumt, Privatkunden 0,5 Prozent Minuszinsen p.a. auf das komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder zu berechnen. Die Verbraucherschützer forderten daraufhin eine Unterlassungserklärung von der Bank, um Strafzinsen auch in Zukunft zu vermeiden. Die Volksbank strich anschließend zwar die Negativzinsen aus ihrem Verzeichnis, die geforderte Unterlassungserklärung blieb man aber schuldig, woraufhin die Verbraucherzentrale die Bank verklagte.

Das Landgericht Tübingen bestätigte nun heute, dass Negativzinsen bei neu angelegten Konten grundsätzlich zulässig seien – bei bestehenden Konten sei dies jedoch problematischer, so die Richter. Der Anwalt der Volksbank argumentierte, dass jeder Kontoinhaber bei Abschluss seines Vertrages variable Zinsen akzeptiere, die dann eben auch ins Minus drehen können. Entscheidend für die Richter ist jedoch vielmehr, ob und wann Kunden auf mögliche Kosten hingewiesen wurden. Bei neuen Verträgen sei dies unbedenklich, da sich die Sparer bewusst auf die entsprechenden Konditionen einließen. Bei Altverträgen würden jedoch nachträglich Kosten ohne das bewusste Einverständnis der Sparer entstehen.

Fall mit Potenzial für den Bundesgerichtshof

Mit der Klage habe man schon ein Ziel erreicht, so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Banken würden sich schon jetzt zwei Mal überlegen, ob sie Strafzinsen in ihr Verzeichnis schreiben, so der Verbraucherschützer. Ein Urteil in dem Verfahren wird für Ende Januar erwartet, die Richter wiesen jedoch bereits heute darauf hin, dass der Fall Potenzial habe, womöglich sogar vor dem Bundesgerichtshof zu landen.

Autor: Michael Böhm
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