Das Girokonto wird zu einem teuren Spaß. Im Jahr 2017 hat jedes dritte Bankhaus in der Bundesrepublik Deutschland die Gebühren für die entsprechenden Angebote erhöht. Dies hat die Prüfungs- und Beratungsagentur Ernst & Young im Rahmen einer eigenen Studie herausgearbeitet. Die Finanzinstitute waren demnach sehr kreativ in der Frage, wie sie die Kosten erhöhen. Sehr komplizierte Kontomodelle und versteckte Klauseln sorgen dafür, dass die Girokonten für die Kunden zunehmend teurer werden. Ein erster Fall ist jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Fällt das Urteil zu Gunsten der beklagten Bank aus, dürften viele Kunden bald noch wesentlich mehr zahlen.
Verbraucherzentrale klagt gegen kostenpflichtige SMS-TAN
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Diese erhebt für den Empfang von SMS-TAN bei einem ihrer Kontomodelle 10 Cent pro erhaltener Kurznachricht. Der Versand der SMS müsste umsonst sein, so die Verbraucherschützer. Schließlich muss eine TAN eingegeben werden, um eine Transaktion durchzuführen. Die SMS-TAN ist Teil des Betrugsschutzes und sei damit eine unverzichtbare Funktion des Kontos. Entsprechend dürfe sie nicht kostenpflichtig sein.
Der BGH hat sein Urteil für den 25. Juli angekündigt. Es dürfte wegweisend sein, da auch einige andere Banken Gebühren für den Versand von SMS-TAN erheben. Manche Finanzinstitute stellen eine bestimmte Zahl von Kurzmitteilungen umsonst und erheben anschließend Entgelte. Votiert der BGH für das beklagte Finanzinstitut, dürften weitere Banken Gebühren für die SMS-TAN einführen.
Strafzins auf ungenutzten Dispo
Schon bald dürften die Verbraucherschützer zudem die Volksbank Meerbusch verklagen. Diese hat sich als besonders kreativ erwiesen, um ihre Girokonten zu verteuern. Das Finanzinstitut hat Strafgebühren für nicht genutzte Dispokredite eingeführt. Laut “Handelsblatt” hat das Geldhaus seinen Kunden einen Brief gesandt, in dem es ankündigt, 0,15 Prozent Zinsen pro Monat für den Teil des Dispos zu erheben, der nicht genutzt wird. Wer der Bank kein Geld schuldet, soll dafür folglich künftig 1,3 Prozent Strafzinsen zahlen.