Ein Blick auf die deutschen Tagesgeld-Angebote ruft bei den Sparern regelmäßig Depressionen hervor. Immer mehr Anleger deponieren ihr Geld deshalb bei ausländischen Banken. Auf den ersten Blick macht dies Sinn, bieten Geldhäuser wie die Deniz-Bank, Credit Agricole oder beispielsweise die Renault Bank direkt doch überdurchschnittliche Zinsen. Insbesondere bei Banken außerhalb der Zuständigkeit der EZB können Sparer häufig sogar noch eine 1 vor dem Komma erhalten. Allerdings droht den Personen, die die Steuern aus den Augen lassen, eine unangenehme Überraschung.
Kein Freistellungsauftrag oder steuerfreie Kapitalerträge im Ausland
In Deutschland gilt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt 25 Prozent, hinzu kommt der Soli. Die Banken führen diese, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, direkt an den Fiskus ab. Die meisten Sparer prüfen ihre Kontoauszüge nicht einmal so genau, um diese Abführungen zu sehen.
Bei ausländischen Banken kommt es für die Steuer darauf an, wo die Niederlassungen der jeweiligen Geldhäuser liegen. Verfügen die Finanzinstitute über deutsche Filialen, gilt das deutsche Steuerrecht. Ist dies nicht der Fall, gilt das ausländische. Die meisten europäischen Länder haben ein ähnliches System wie das deutsche. Die Sparer können entsprechend gar nicht verhindern, dass ein Teil ihrer Gewinne an den ausländischen Fiskus abfließt. Ein Freistellungsauftrag geht nicht, außerdem gilt auch nicht die Regel, dass 801 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei zu behandeln sind.
Ausländische Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben
Die höheren ausländischen Steuern können die Zinsvorteile komplett auffressen und mehr. Sparer sollten dies bei einem Tagesgeld-Vergleich einkalkulieren. Ebenso gilt, dass die Einnahmen bei den ausländischen Banken trotzdem in der deutschen Steuererklärung angegeben werden müssen – unabhängig davon, dass schon ausländische Abgaben gezahlt wurden. Die ausländischen Banken melden die Zinsgewinne an den deutschen Fiskus. Allerdings greifen jetzt Doppelsteuerabkommen: Hat der Sparer im Ausland mehr als in der Bundesrepublik gezahlt, muss er keine Steuern entrichten. Hat er weniger gezahlt, ist nur die Differenz zum deutschen Steuersatz zu begleichen.