Es ist erst einige Jahre her, da waren drei und vier Prozent Zinsen auf Spareinlagen die Regel und keine Ausnahme. Die Volks- und Raiffeisenbank Nürnberg bot zwei Produkte mit dem Namen “4+” (1990er-Jahre) und “3+” (2000er-Jahre) an, die den Anlegern vier bzw. drei Prozent Zinsen jährlich über 25 Jahre garantierten. Als die Produkte auf den Markt gebracht wurden, konnte noch niemand ahnen, dass es Zeiten wie diese geben würde, bei denen Zinsen von 0,3 bis 0,4 Prozent pro Jahr schon als gar nicht mal so übel betrachtet würden. Die Nürnberger Bank kündigte den Anlegern daher unlängst ihre Spareinlagen – das Ganze geht aber wohl vor Gericht, da das Finanzinstitut auf mehrfache Abmahnungen der Verbraucherzentralen nicht reagierte.
Bank glaubt an eigenes Kündigungsrecht
Die Volks- und Raiffeisenbank der fränkischen Metropole ist der Überzeugung, über ein eigenes Kündigungsrecht zu verfügen. Sie beruft sich auf einen Passus aus den im Jahr 2012 geänderten Geschäftsbedingungen. Dort heißt es, dass die Einlagen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können. Die Bank leitet daraus ein beidseitiges Kündigungsrecht ab. Den betroffenen Kunden bot das Geldhaus an, die Einlagen für ein Jahr als Festgeld anzulegen. Der Zinsgewinn würde dort allerdings nur einen Bruchteil von dem ausmachen, den die Kunden mit der alten Einlage bekommen würden.
Verbraucherzentralen: Kündigungsrecht nur für Kunden
Die Verbraucherzentralen widersprechen vehement: Es sei absolut klar, dass das Kündigungsrecht nur einseitig zu Gunsten des Kunden bestehe, argumentieren sie. Das Ganze geht deshalb vor Gericht, wenn es nicht doch noch schnell zu einer Einigung kommt. Das eigentliche nur regionale Problem dürfte bundespolitisch von großer Bedeutsamkeit sein, denn praktisch alle Banken haben alte Sparverträge in ihrem Portfolio, die sie nur zu gerne kündigen würden. In Nürnberg wird sich nun zeigen, ob sie die Chance dazu haben.