Stiftung Warentest: Viel Kritik an Online Banking-Apps

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Vielen Apps für das Online Banking sind nicht zu empfehlenDie “Stiftung Warentest” hat jüngst alle in Deutschland relevanten Banking Apps getestet, da immer mehr Kunden ihre Finanzgeschäfte mit Smartphone oder Tablet erledigen. Insgesamt wurden 38 Anwendungen für die Betriebssysteme iOS und Android unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse waren wenig schmeichelhaft für die Anbieter: Keine App erhielt die Bestnote. Sieben Anwendungen erhielten ein “Gut”, der Rest musste mit schlechteren Bewertungen leben.

Banking Apps: iOS besser als Android

Erstaunlicherweise gab es einen erkennbaren Unterschied bei den Betriebssystemen: So stehen laut Test “deutlich mehr nutzerfreundliche Apps für iOS als für Android zur Verfügung”. Der beste Allrounder ist die Multibanking-App der Sparkassen. Die beste getestete Anwendung überhaupt ist die “Outbank-App” für iOS, die allerdings 8,99 Euro pro Jahr kostet.

Gute kostenlose Anwendungen kommen von der ING-DiBa und von der VR Bank. Beide Finanzinstitute wussten allerdings nur mit ihrem Angebot für das Apple-Betriebssystem, nicht jedoch für Android zu gefallen. Zusätzlich stehen beide Apps nicht allen Nutzern offen, sondern nur den Kunden der Banken.

Kritik an Funktionsumfang und Datenschutz

Die Tester störten sich daran, dass bei praktisch allen Apps praktische Funktionen fehlten, die im Online Banking eigentlich bereits längst Standard sind. So kann man beispielsweise eigene Umsätze nicht nach Inhalt oder Datum filtern, zudem ist es nicht möglich, einmal getätigte Überweisungen als Auftragsvorlage für eine spätere Wiederholung zu speichern.

Darüber hinaus gab es Befürchtungen bezüglich des Datenschutzes. Zusätzlich zur Banking PIN wird oft ein Passwort verlangt, welches sich jedoch in der App speichern lässt. Dies widerspricht jedoch den Nutzungsbedingungen zahlreicher deutscher Geldhäuser für das Online Banking, was möglicherweise dramatische Folgen haben könnte: Sollte es zu einem Schaden kommen, haften die Bankkunden selbst, weil die Nutzungsbedingungen verletzt wurden.

Autor: Michael Böhm
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