Sparda Bank Baden-Württemberg streicht Überziehungszinsen

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Die Sparda Bank Baden-Württemberg hat die Überziehungszinsen abgeschafftGute Nachrichten für alle Kunden der Sparda Bank in Baden-Württemberg: Das Geldhaus hat sich dazu entschlossen, die Überziehungszinsen abzuschaffen. Dieser Schritt könnte Vorbildcharakter haben, denn das süddeutsche Finanzinstitut ist die größte Sparda Bank in der Bundesrepublik sowie eines der größten genossenschaftlichen Geldhäuser hierzulande. Kunden, die bislang die Zinsen zu zahlen hatten, profitieren direkt von diesem Schritt, müssen sie durchschnittlich nun doch vier Prozent weniger als bislang entrichten.

Was sind Überziehungszinsen?

Überziehungszinsen werden bei Girokonten erhoben, die nicht nur im Minus sind, sondern auch ihren Dispositionskredit ausgeschöpft haben. Wird die Dispo-Grenze überschritten, muss dies bei den meisten Banken der zuständige Sachbearbeiter genehmigen. Im Gegenzug zahlt der Kontoinhaber einen höheren Zinssatz. Der Dispo-Zins liegt in Deutschland bei durchschnittlich etwa zehn Prozent. Für eine Überziehung werden in der Bundesrepublik durchschnittlich 14 Prozent berechnet.

Warum hat die Sparda Bank die Überziehungszinsen abgeschafft?

Die Überziehungszinsen wurden früher eingeführt, um die Kunden durch wirtschaftlichen Druck dazu zu zwingen, ihren Kontostand im Auge zu behalten und die Schulden nicht ausufern zu lassen. Dies sei in der heutigen Zeit aufgrund von Online- und Telefonbanking jedoch nicht länger notwendig, erklärte Sparda Bank Baden-Württemberg-Chef Martin Hettich in Gespräch mit der “dpa”. Da der ursprüngliche Grund für die Einführung entfallen sei, müsse man auch den höheren Zinssatz nicht länger erleben.

Allein ist die Sparda Bank mit dieser Haltung bereits jetzt nicht. So hatte vor einigen Wochen die ING DiBa ebenfalls erklärt, sie werde die Überziehungszinsen künftig nicht mehr erheben. Wer seinen Dispo nicht nur ausschöpfe, sondern auch überziehe, müsse trotzdem nur den Dispo-Zinssatz bezahlen. Die Regierung plant zudem, eine gesetzliche Warnfrist einzuführen: Sollten Kunden in den Dispo oder später in die Überziehung fallen, sollen die Banken gezwungen werden, die Kontoinhaber zu warnen und ihnen günstigere Alternativen aufzuzeigen.

Autor: Andreas Szalay
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