Immer wieder passiert es, dass von einem Konto falsche Lastschriften abgebucht werden. Insbesondere dann, wenn ein Vertrag mit einem Dienstleister beendet wurde, fließt häufig versehentlich noch im Folgemonat Geld. Was die wenigsten Bankkunden wissen, ist: Sie können sich das Geld von ihrem Finanzinstitut wieder zurückholen. Der Bank ist es rechtlich untersagt, sich dagegen zu wehren.
Was passiert bei einer falschen Lastschrift?
Da das Geld ohne direkten Einfluss des Kunden abgebucht wird, hat der Gesetzgeber diesem ein nachträgliches Widerspruchsrecht eingeräumt. Er kann die falsche Lastschrift monieren und eine Rückbuchung von der eigenen Bank fordern. Die Bank hat lediglich das Recht, den Widerspruch des Kunden zur Kenntnis zu nehmen. Sie hat weder die Möglichkeit, diesen abzulehnen, noch darf sie die Motive des Kunden hinterfragen.
Laut § 675 Abs. 4 BGB hat der Bankkunde ab dem Zeitpunkt seiner Kontobelastung acht Wochen Zeit, um seinen Widerspruch vorzubringen. Sollte das Konto von einer Seite belastet worden sein, die keine Einzugsermächtigung besitzt, beträgt die Widerspruchsfrist sogar 13 Monate. In beiden Fällen genügt ein formloses Schreiben, das alle wesentlichen Informationen enthält. Man sollte sich den Eingang von der Bank oder vom Logistikunternehmen (Einschreiben) bestätigen lassen.
Bank kann Geld von Empfänger-Finanzinstitut zurückfordern
Die Bank hat anschließend das Recht, die Summe vom Finanzinstitut des Empfängers zurückzufordern. Auch dieses hat nicht die Möglichkeit, diesen Schritt zu unterbinden. Sie muss stattdessen dem Empfänger bestätigen, dass die Lastschrift zurückgebucht wurde. Sollte diese korrekt gewesen sein, kann der Empfänger des Geldes rechtliche Schritte gegenüber seinem Schuldner einleiten. Die Bank, welche die Lastschrift in erster Instanz erstatten muss, hat das Recht, hierfür Gebühren einzufordern.