Pfändungsschutzkonto: Bank darf Freigrenzen zeitlich befristen

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Freigrenzen dürfen bei P-Konten zeitlich befristet werdenVerschuldete Personen können von ihrer Bank verlangen, dass diese ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelt, um auf diese Weise zu verhindern, dass regelmäßig ein Teil des Guthabens von den Gläubigern zum Begleichen der Schulden abgezogen wird. Die meisten Geldhäuser führen die Umwandlung in das P-Konto kostenlos durch. Für den Kontoinhaber verändert sich durch die Umwandlung eigentlich nichts: Das Konto kann weiterhin für den regulären Zahlungsverkehr eingesetzt werden. Er hat nur die Garantie, dass sein Guthaben mindestens bis zu einer Höhe von 1045,04 Euro geschützt ist. Einige Banken haben sogar noch höhere Freigrenzen, allerdings dürfen sie diese mit einer internen Befristung versehen.

Deutsche Bank setzt Freigrenze ohne Vorwarnung herunter

Bekannt wurde jüngst ein Fall aus Hamburg, bei dem die Deutsche Bank die höhere Freigrenze wieder herabgesetzt hatte. Dies sei aufgrund einer internen Befristung des Geldhauses geschehen, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Klartext bedeutet dies: Die Deutsche Bank gewährt die höhere Freigrenze nur für eine bestimmte Zeit und setzt sie dann wieder herunter.

Im aktuellen Fall wandte sich der Kontoinhaber verwundert an das Finanzinstitut mit dem Hinweis, ihm sei doch offenbar zu viel Geld gepfändet worden. Die Deutsche Bank hatte ihn nicht darüber informiert, dass sie die Freigrenze wieder gesenkt hatte. Verpflichtet war sie dazu nicht. Trotzdem sei das Verhalten “unverschämt”, so die Verbraucherzentrale der Hansestadt.

Experten raten zur Nachfrage bei der Bank

Die Freibeträge werden auch dann angehoben, wenn der Kontoinhaber Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen oder über Unterhaltsverpflichtungen vorlegt. Aber auch in diesem Fall haben die Banken das Recht, diese höheren Grenzen zu befristen. Die Experten der Verbraucherzentrale raten deshalb allen Inhabern eines P-Kontos dazu, bei der eigenen Bank abzuklären, ob es eine derartige Befristung gibt. Schutz vor unerwarteten und zu hohen Pfändungen könne man ausschließlich auf diese Weise erlangen.

Autor: Wolfgang Brunner
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