Nach massiven Protesten in den letzten Tagen sind die Finanzminister der Euro-Zone übereingekommen, Zypern freie Hand bei der Beteiligung privater Vermögen bei der Rettung des Finanzsektors zu lassen. Von der einmaligen Zwangssteuer in Höhe von 6,75 Prozent sollen die Kleinsparer nunmehr verschont bleiben. Im Gegenzug müssen sich allerdings die Großanleger darauf gefasst machen, mehr als bisher gedacht zu bezahlen.
Benötigt werden 5,8 Milliarden Euro
Das Rettungspaket für Zypern hat ein Volumen von 15,8 Milliarden Euro. Zehn Milliarden davon sollen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM kommen. Für die restlichen 5,8 Milliarden Euro müssen die Bankkunden haften. Aus diesem Grund sollte es eine einmalige Sondersteuer auf alle Bankguthaben in Höhe von 6,75 Prozent geben.
Die zypriotischen Banken hatten die entsprechenden Beträge auf den Konten bereits eingefroren. In der Folge hagelte es massive Proteste. Insbesondere die Kleinsparer gingen auf die Barrikaden. Die Regierung der geteilten Insel knickte in der Folge ein und kündigte an, ihre Guthaben doch nicht antasten zu wollen.
Reiche müssen stärker zur Kasse gebeten worden
Die Finanzminister der Euro-Gruppe haben inzwischen nachgezogen. Die zypriotische Regierung erhält nunmehr die Erlaubnis, Spar- und Anlageguthaben, die einen Wert unterhalb von 100.000 Euro haben, verschonen zu können. Vermutlich müssen aber nur Kleinsparer, die 20.000 Euro oder weniger auf dem Konto haben, die Sondersteuer nicht bezahlen.
Keine Abstriche machten die Finanzminister allerdings bei der Gesamtsumme. Die Bankkunden müssen nach wie vor 5,8 Milliarden Euro beisteuern. Dies bedeutet, dass die Wohlhabenden stärker als bisher gedacht zur Kasse gebeten werden. Insbesondere in Russland dürfte dies starke Kritik hervorrufen, denn viele reiche Russen haben wegen der geringen Steuern auf Zypern ihr Vermögen hier deponiert.
100.000 Euro die “magische Schwelle”
Nach der Einschätzung von Ökonomen und Juristen kam das Einlenken der Euro-Gruppe nicht überraschend, denn der ursprüngliche Plan hätte einen klaren Rechtsbruch bedeutet. Per europäischer Richtlinie sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro im vollen Umfang zu garantieren. Besteuert werden dürfen nur Zinsgewinne.
Das eigentliche Vorhaben hätte also klar gegen diese Regelung verstoßen. Sollte die Regierung der Insel die Schwelle bei 20.000 Euro ansetzen, ist es wahrscheinlich, dass der Fall vor den EuGH geht.