Wegen Kirch: Deutsche Bank muss zur Hauptversammlung laden

Bildquelle: wikimedia.org / World Economic Forum

Die Wahl von Paul Achleitner zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutschen Bank muss nochmals bestätigt werdenDie Deutsche Bank muss ihre Anteilseigner am 11. April zu einer außerplanmäßigen Hauptversammlung einladen. Dies gab das Finanzinstitut am gestrigen Dienstag bekannt. Dieser Schritt dient dazu, um der größten privaten Bank der Bundesrepublik zu “Rechtssicherheit” zu verhelfen, wie das Geldhaus in der offiziellen Pressemitteilung erklärte. Das Treffen der Anteilseigner findet damit nur wenige Wochen vor der regulären Hauptversammlung am 23. Mai statt und dürfte zusätzliche Kosten in der Höhe von acht Millionen Euro bedeuten. Die Einladung und das Zustandekommen sind zugleich ein großer Erfolg für die Erben des verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch.

Deutsche Bank soll die Schuld an der Kirch-Pleite tragen

Nach der Ansicht der Erben von Kirch ist die Deutsche Bank an der Insolvenz des Medienimperiums vor zehn Jahren schuldig. Das Haus habe sie schlecht beraten und Gelder zudem falsch angelegt. Seit Jahren gibt es deshalb zahlreiche Klagen der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank, von denen eine im Dezember des vergangenen Jahres zum ersten Mal das Gehör der Richter fand.

Die Juristen des Oberlandesgerichts München gaben der Auffassung der Kläger zum größten Teil Recht und lösten deshalb die Unsicherheit bei der Deutschen Bank aus. Diese sieht sich nicht Schuld an der Pleite und hat deshalb Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Streitparteien werden sich deshalb vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wiedertreffen.

Urteil löst Rechtsunsicherheit aus

Bis zur Verhandlung vor dem BGH behält das Urteil aber zumindest in Teilen Gültigkeit und schafft auf diese Weise Rechtsunsicherheit. So gilt beispielsweise die Entlastung des Vorstands aus dem letzten Jahr als zweifelhaft. Gleiches gilt für zwei Aufsichtsratswahlen: Betroffen sind dabei Paul Achleitner als neuer Chef des Kontrollgremiums sowie Peter Löscher, der einfaches Mitglied im Aufsichtsrat ist. Alle Maßnahmen sollen von der neuerlichen Hauptversammlung noch einmal abgesegnet werden und so die nötige Rechtssicherheit geben.

Autor: Michael Salour
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