Griechenland fehlen 20 Milliarden – ESM soll gehebelt werden

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Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)Das Haushaltsloch Griechenlands ist offenbar doppelt so groß wie gedacht. Der “Spiegel” berichtet unter Berufung auf die Troika aus EU, EZB und IWF, den Hellenen fehlten 20 Milliarden Euro, um den Staatshaushalt finanzieren zu können. Bislang war allgemein nur von einer Lücke von zehn Milliarden Euro ausgegangen worden. Das Schließen der Lücke ist Bedingung dafür, dass Griechenland weitere Hilfskredite erhält. Die Regierung in Athen ringt noch immer um ein Sparpaket in der Größenordnung von 11,5 Milliarden Euro und droht laut hiesiger Medienberichte sogar, daran zu zerplatzen. Die Troika hatte vor einigen Tagen ihre Prüfung der griechischen Finanzen überraschend unterbrochen. Laut EU-Kommission weise dies allerdings “nicht auf Probleme hin”.

Zwei Billionen Euro: ESM soll gehebelt werden

Nachdem auch Deutschland den ESM ratifiziert hat, soll dieser am 8. Oktober seine Arbeit aufnehmen. Die Finanzminister der Teilnehmerländer wollen diesen laut “Spiegel” zuvor gerne hebeln, um auf diese Weise seine Schlagkraft zu vervierfachen. Mit den dann zwei Billionen Euro könnten auch Spanien oder Italien im Notfall gerettet werden, heißt es. Eine Hebelung sieht vor, dass der ESM nicht mehr die Staatsanleihen selbst ankauft, sondern wie eine Teilkasko arbeitet: Die Staatsanleihen werden von Privatpersonen gekauft und der ESM haftet für 25 Prozent der Summe. Die 500 Milliarden Euro Eigenkapital müssten also nicht erhöht werden.

Da die Hebelung nicht in den ESM-Verträgen vorgesehen ist, müsste der Bundestag erneut zustimmen – trotz der Tatsache, dass die deutsche Haftungsgrenze in Höhe von 190 Milliarden Euro nicht ausgeweitet wird. Der EFSF war ebenfalls gehebelt worden. Dies spielte allerdings nie eine Rolle, weil sich kein privater Investor für diese Möglichkeit interessierte.

Verfassungsgerichtsklauseln werden am Mittwoch umgesetzt

Damit Deutschland den ESM überhaupt ratifizieren durfte, musste die Bundesrepublik einige Auflagen erfüllen, die ihm vom Bundesverfassungsgericht diktiert worden waren: Diese sahen beispielsweise eine definitive Begrenzung der deutschen Haftungsgrenze vor, die ohne Zustimmung des deutschen ESM-Vertreters nicht erhöht werden dürfe. Die Auflagen werden am kommenden Mittwoch umgesetzt: Dafür erfolgt eine formale Billigung durch die EU-Botschafter der Euro-Länder.

Autor: Thomas Krafft
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