Die internationalen Aufseher des Basler Ausschusses, der für das neue Bankenregelwerk Basel III verantwortlich zeichnet, wollen den Spielraum der Geldhäuser bei der Berechnung ihrer Eigenkapitalquote einengen. Bislang konnten die Finanzinstitute dafür interne Modelle anwenden, die häufig dazu führten, dass die Zahlen “schön gerechnet” worden seien, wie Ausschuss-Generalsekretär Wayne Byres schildert. Diese Praxis soll nun beendet werden.
Basel III-Regeln sollen auch bei der Berechnung zur Pflicht werden
Tatsächlich sieht das Regelwerk Basel III sogar einen Berechnungsschlüssel vor, nach dem die Banken ihre Eigenkapitalquote, die durch die neuen Vorgaben deutlich erhöht werden muss, berechnen können. Dieser war bislang jedoch nicht verpflichtend, was dazu führte, dass die meisten Geldhäuser ihn nicht verwendeten und stattdessen auf die eigenen Modelle setzten. Die Aufseher glichen allerdings in den letzten Monaten die Zahlen der Banken mit den Ergebnissen ab, die durch eine Berechnung nach dem Basel III-Modell zustande kommen würden.
Das bittere Resultat: Die internationalen Geldhäuser haben ihre Eigenkapitalquote deutlich zu schön gerechnet, was zu größeren Ausfallrisiken führen wird, wie der Basler Ausschuss überzeugt ist. Aus diesem Grund wollen die Aufseher nun nicht nur die Höhe der Eigenkapitalquote vorschreiben, sondern auch den mathematischen Weg dorthin.
Verschärfung könnte 2013 kommen
Der Basler Ausschuss wies in der Vergangenheit die Banken wiederholt auf das Problem hin, bekam jedoch stets zur Antwort, dass es den Finanzinstituten durch das gegenwärtig geltende Regelwerk Basel II freistehe, die entsprechenden Berechnungen anhand interner Modelle durchzuführen. Den Aufsehern soll laut “Financial Times Deutschland” der Geduldsfaden jedoch inzwischen gerissen sein.
So drängt der Basler Ausschuss darauf, Basel II an dieser Stelle bis Ende 2013 zu verändern, um die Risiken, die durch die geschönten Zahlen entstehen, zu beseitigen. Beschlossen werden muss dieser Schritt von den 27 Mitgliedsstaaten der EU: Erst einmal müssen die Notenbanken und nationalen Bankenaufseher dieser Veränderung zustimmen, die anschließend von den Länderparlamenten in nationales Recht gegossen wird.