Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA eskaliert erneut

Bildquelle: nzz.ch

Der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz ist erneut eskaliert. Am gestrigen Mittwoch untersagte das Bundesverwaltungsgericht der Eidgenossen den eigenen Steuerbehörden, Kundendaten eines amerikanischen Credit Suisse-Kunden an die Vereinigten Staaten herauszugeben. Der Richterspruch dürfte für die 30 weiteren Fälle, die momentan noch verhandelt werden, maßgeblich sein. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss zwischen den USA und den Schweizern ist damit hinfällig.

Angst vor dem weiteren amerikanischen Vorgehen

In der Schweiz lagern nach verschiedenen Schätzungen zwischen 60 und 80 Milliarden US-Dollar, die sich im Besitz von US-Staatsbürgern befinden, aber nicht in Amerika versteuert wurden. Die USA hatten in der Vergangenheit immer wieder angekündigt, eine härtere Gangart gegen die fraglichen Finanzinstitute anzuschlagen, sollten diese nicht die Kundendaten der Steuerhinterzieher herausgeben.

Jüngst standen die Zeichen eigentlich auf Entspannung, denn einige eidgenössische Finanzinstitute, wie eben die Credit Suisse, erklärten sich bereit, die Daten der betroffenen Kunden an die US-Steuerbehörde IRS weiterzugeben. Die Kontoinhaber riefen deshalb das Bundesverwaltungsgericht an, welches die Übergabe untersagen sollte. Dieser Schritt hatte augenscheinlich Erfolg.

In der Schweiz wächst nun die Sorge, die Amerikaner könnten stattdessen die Banken und ihre Vertreter direkt angehen. In der Vergangenheit klagten die USA bereits wiederholt Mitarbeiter der mittleren Ebene von schweizerischen Banken wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung an. Nun könnten die Amerikaner dazu übergehen, so die Befürchtungen, es dabei nicht zu belassen, sondern direkt die Spitzenvertreter der Geldhäuser juristisch zu belangen.

Urteil sorgt für Kritik

Wenig überraschend hat das Urteil für viel Kritik gesorgt und dies nicht nur in den USA. Auch in der Bundesrepublik, welche momentan ihren eigenen Steuerstreit mit den Schweizern auszufechten hat, sorgte der Richterspruch für Kopfschütteln. So kritisierten Experten, die eidgenössischen Richter hätten bei ihrer Ermessensentscheidung nicht auf den objektiven Tatbestand geachtet, sondern nach ihrer subjektiven Einschätzung darüber geurteilt, ob der Bankkunde versucht habe, Steuern zu hinterziehen oder nicht.

Autor: Michael Salour
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