Bundeskabinett billigt Reform des Euro-Rettungsschirms

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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Pläne für die Reform des Euro-Rettungsschirms (EFSF) gebilligt. Künftig soll dieser Kredite bis zu einer Höhe von 780 Milliarden Euro vergeben dürfen. Nach der alten Regelung betrug diese Grenze 440 Milliarden Euro. Der deutsche Anteil an den Geldern steigt von 123 auf 211 Milliarden Euro. Dies sind nicht nur mehr als zwei Drittel des gesamten Bundeshaushalts, sondern auch 27 Prozent der gesamten finanziellen Ausstattung des Rettungsfonds.

Die neuen Rechte des Euro-Rettungsfonds

Mit der Reform des Euro-Rettungsschirms geht nicht nur eine vergrößerte finanzielle Ausstattung einher, sondern auch ein Zuwachs an Rechten des EFSF. Künftig kann der europäische Fonds Anleihen direkt von Staaten erwerben und Kredite selbst an Banken vergeben, um auf diese Weise zur Rekapitalisierung der Finanzinstitute beizutragen, die den krisengeschüttelten Märkten wieder auf die Beine helfen soll. Ob diese Reform allerdings in dieser Gestalt tatsächlich Realität wird, ist noch zweifelhaft, denn die neuen Möglichkeiten des Fonds haben skeptische Stimmen laut werden lassen, die nationalen Parlamente würden entmündigt. In der Bundesrepublik sorgt sich insbesondere die an der Regierung beteiligte FDP.

FDP pocht auch Mitspracherecht des Bundestags

Die Liberalen befürchten nach den Worten ihres Vorsitzenden Philipp Rösler, der Bundestag könne um sein “Königsrecht der Haushaltshoheit” beraubt werden. Aus diesem Grund beschloss die Fraktion der Freien Demokraten schon am Dienstag, dass man der Reform nur zustimmen werde, sollten dezidierte Mitspracherechte des Bundestags festgeschrieben werden. Fehle einmal die Zustimmung des deutschen Parlaments bei einer wichtigen Entscheidung, dann müssten alle deutschen Gremienvertreter im EFSF mit “Nein” stimmen, erklärt FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle die Forderungen der Liberalen.

Nach dem Streit um die Einführung von Eurobonds droht der Koalition damit die nächste Zerreißprobe. CDU und CSU möchten die Reform zeitnah vom Bundestag verabschieden lassen und Mitspracherechte des Parlaments erst in einer nachlaufenden Gesetzgebung einflechten. Man wolle vor allem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Euro-Hilfe warten, die am 7. September erfolgen soll, berichtet ein Regierungssprecher im Kanzleramt. Die Reform des Rettungsschirms wird dem Bundestag deshalb ohne die von den Liberalen geforderten Rechte vorgelegt. Eine Zustimmung gilt dennoch als sicher, weil die SPD ebenfalls dafür stimmen möchte. Sollte die Regierung jedoch die eigene Mehrheit verfehlen, könnte dies sogar den Fortbestand der Koalition in Frage stellen.

Autor: Thomas Krafft
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