Konto für Minderjährige – Überziehung unmöglich

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Am Anfang bekommen die Kinder meist ein Sparschwein, in welchem sie ihr Erspartes aufbewahren können. Später ist es dann ein Girokonto, mit welchen die Kinder lernen müssen, richtig umzugehen. Viele Banken werben mit attraktiven Zinsen und besonderen Konditionen. Dennoch sollte man als Kunde nicht vergessen, auf das Wesentliche zu schauen.

Keine Überziehung des Kontos

Bei einem Girokonto für Kinder ist es besonders wichtig, dass keine Überziehung möglich ist. Der Nachwuchs soll auch schon in jungen Jahren lernen, wie es ist, wenn das Geld aufgebraucht ist. Dann können auch keine schönen Dinge mehr gekauft werden. So sollte es auch bei dem Girokonto sein. Ist das Geld aufgebraucht, welches zur Verfügung stand, dann muss das Kind die restliche Zeit ohne Geld auskommen. In Vorbereitung auf das spätere Leben sollten die Eltern auch nicht nachgeben und noch einmal zusätzliches Taschengeld überweisen.

Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen obligatorisch

Ist das Kind noch minderjährig, müssen generell die Eltern ihr Einverständnis für ein Girokonto abgeben und dies auch bei der Bank mit einer Unterschrift bestätigen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann das Girokonto dann direkt auf den Jugendlichen überschrieben werden. Mit verschiedenen Vergleichen im Internet kann die passende Bank mit den entsprechenden Angeboten gefunden werden. So kann nicht nur das Konto nicht überzogen werden, sondern auch die Zinsen und andere Konditionen können dadurch auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Autor: Ralf Schmidl
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