Von der Vereinheitlichungen bestimmter Regularien innerhalb der europäischen Union ist auch die so genannte Verbraucherkreditrichtlinie betroffen. Sie soll einheitliche Grundlagen für die Vergabe von Krediten über die Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Die Idee ist aller Ehren wert: Ein einheitlicher Markt für die Vergabe von Verbraucherkrediten. Ein Finne leiht sich Geld in Spanien während eine französische Bank Schuldner in Griechenland hat. So ehrenwert die Idee, so schwierig und komplex ihre Umsetzung. Denn die Probe auf’s Exempel zeigt, dass die theoretische Einigung noch lange nicht praxis-tauglich ist.
Schön gedacht, schlecht gemacht
Die Unvereinbarkeit der Theorie mit der Realität zeigt sich am Beispiel der finnischen Sampobank. Mit nur wenigen Klicks haben die Kunden auf der Online-Seite der Bank die Möglichkeit, ihren Kreditwunsch zu kommunizieren. Nach Festlegung des Betrages und der Zinsrate errechnet der Computer ein Angebot, das durchaus als attraktiv erscheint. Ein Kredit über 10.000 Euro, der bis zum Jahr 2020 abzubezahlen ist. Die monatliche Rate beträgt 83 Euro und die Auftaktzahlung 100. Der Jahreszins liegt bei 2 Prozent.
Die Vergabe scheitert an der Bonitätsprüfung
Abgesehen davon aber, dass das Angebot mit dem Zusatz versehen ist, die Kreditkonditionen in einem persönlichen Gespräch erörtern zu wollen, das notwendigerweise in Finnland stattfinden müsste, scheitert die eigentliche Kreditvergabe an einem ganz anderen Problem. Auch die Sampo-Bank lässt es sich nicht nehmen, die Bonität ihrer Kreditnehmer zu überprüfen. Wegen mangelnder Absprachen und fehlender Kooperationen zwischen der deutschen Schufa und ihren europäischen Pendants aber kann eine solche Überprüfung in der Regel nicht stattfinden. Von einer Harmonisierung der Kreditvergabe kann also noch lange keine Rede sein.