Kunden unterschiedlicher Banken staunen nicht schlecht in diesen Tagen, wenn sie ihre Post aus dem Briefkasten holen. Viele können dort einen Brief ihrer Bank vorfinden, in dem es darum geht, ein kleines Missverständnis zu beheben. Es geht um die Jahressteuerbescheinigungen, die die Kunden schon vor einiger Zeit von den Instituten erhalten haben. Sie wurden fehlerhaft erstellt, deswegen sollen die Kunden diese an die Banken zurückschicken.
Commerzbank räumt Fehler ein
Im Fall der Commerzbank werden die Kunden lediglich darauf hingewiesen, dass Ihnen eine falsche Bescheinigung zugesandt wurde. Sie möchte doch bitte die beigefügte neue und die nicht korrekte alte Jahressteuerbescheinigung an die Bank zurücksenden. Der Brief endet mit dem Hinweis, dass es der Commerzbank leid täte. Das war es dann auch. Weitere Erläuterungen sucht der Kunde vergeblich. Wer nun aber wissen möchte, wie dieser Fehler zustande kommt und was er für Konsequenzen haben wird, muss lange forschen. Ein Anruf in der Filiale ergibt meistens nichts. Dort heißt es nur, dass das natürlich ein sehr ärgerlicher Fehler sei, an dem man aber nichts ändern könne. Man sei kein Einzelfall, auch Kunden anderer Banken seien betroffen. Das beruhigt nur bedingt.
Die Folgen
Eine nachträgliche Änderung der Einkommensteuer ist sowohl zugunsten als auch zuungunsten zulässig. So heißt es in der Sprache der Oberfinanzdirektion. Im schlimmsten Fall bedeutet das eine Nachzahlung für den Kunden. Laut einer vorgesehenen Änderung in Erwägung gezogen, dass die neue Tatsache in Zukunft erst im Folgejahr berücksichtigt werden soll, um eine „Doppelberücksichtigung des Sachverhaltes“ zu vermeiden. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.