Im Zuge der internationalen Finanzmarktkrise und der daraufhin notwendig gewordenen staatlichen Unterstützung hat die Bundesregierung den privaten Geldinstituten Deutschlands einen Selbstschutz verordnet.
Um die massiven Eingriffe, die im Rahmen der internationalen Krise der Finanzmärkte von staatlicher Seite aus notwendig geworden waren, in Zukunft ausschließen zu können, hat sich die Bundesregierung auf die Verabschiedung einer sogenannten Bankenabgabe verständigt. Diese Maßnahme verpflichtet Banken und andere Kreditinstitute dazu, für zukünftige Ereignisse dieser Art Vorsorge-Maßnahmen zu treffen. Der jeweilige Umfang dieser Vorsorge hängt dabei von der Größe und den Bilanzrisiken jedes einzelnen Finanzinstituts ab.
Sparkassen gegen Vorschlag
Damit würden vor allem jene Institute zur Bildung von Rücklagen gezwungen werden, die bei Finanzmarkttransaktionen besonders hohe Risiken eingehen. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken hingegen würden mit ihren vergleichsweise risikolosen Geschäftsmodellen kaum Abgaben tätigen müssen. Dennoch lehnt der Vizepräsident des Sparkassenverbands Bayern eine pauschale Abgabe ab und fordert stattdessen, die Verursacher der Finanzkrise zur Verantwortung zu ziehen.
Vorbild USA
Vorbild für diese Richtungsentscheidung war die in den USA verabschiedete Abgabe in Höhe von 0,15 Prozent der jeweiligen Bilanzsumme. Wie auch in den Vereinigten Staaten sollen diese Abgaben den erneuten Einsatz von Steuergeldern zur Rettung privatwirtschaftlicher Banken vorbeugen. Der Chef der Unionsfraktion im Bundestag Volker Kauder will erreichen, dass die Banken künftig nicht auf Kosten der Steuerzahler zocken können“. Verwaltet werden sollen die Abgaben vom Finanzmarktstabilisierungsfond des Bundes.