Gegen mehr als 280 Banken und Kreditinstitute wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Bundeskartellamt überprüft mögliche Marktmanipulationen bei den Gebühren für das Abheben von Geld an institutfremden Bankautomaten.
Jeder kennt die Situation. Man braucht dringend Bargeld, ein Automat der Hausbank aber ist nicht in der Nähe. Die Wahl fällt dann in der Regel auf den nächsten überhaupt verfügbaren Automaten. Nicht unbedingt ein böses, aber zumindest ein teures Überwachen kommt spätestens dann, wenn auf dem Kontoauszug neben dem abgehobenen Betrag noch eine Gebühr für „Fremdabhebungen“ ausgewiesen wird. Auf bis zu sechs Euro ist dieser Preis pro Abhebung durchschnittlich gestiegen. Manche Banken haben den Gebührensatz gar auf zehn Euro erhöht. Und das bei vermuteten Eigenkosten von ungefähr 70 Cent.
Auch der Bundestag schaltet sich ein
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt jetzt Ermittlungen angesetzt. Ein Kartellamtssprecher ließ sich mit den Worten zitieren: „Dem Bundeskartellamt liegen Beschwerden von Personen und Kreditinstituten über die Höhe der Entgelte vor“. Mehr Informationen werden der Öffentlichkeit zurzeit nicht preisgegeben. Inwieweit sich der Verdacht auf Wettbewerbsbeschränkung, verbotene Diskriminierung und Marktmissbrauch im Allgemeinen erhärtet, darüber wird das Kartellamt Ende März informieren. Unabhängig davon hat der Verbraucherschutzausschuss des Bundestags am 17. März ein Spitzengespräch mit ranghohen Vertretern des Bankengewerbes angesetzt.